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Die Unschuldsvermutung im Strafrecht: Ein grundlegendes Prinzip
Europäische Grundlagen
Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) legt fest, dass jeder, der einer Straftat angeklagt ist, bis zum rechtskräftigen Nachweis seiner Schuld als unschuldig gilt.
Nationales Recht
Dieses Prinzip ist auch in nationalen Rechtsordnungen verankert. Beispielsweise besagt § 163a der deutschen Strafprozessordnung, dass jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig gilt.
Bedeutung für das Strafverfahren
Die Unschuldsvermutung hat erhebliche Auswirkungen auf das Strafverfahren. Sie bedeutet unter anderem:
- Die Staatsanwaltschaft muss die Schuld des Angeklagten nachweisen.
- Der Angeklagte ist nicht verpflichtet, seine Unschuld zu beweisen.
- Zweifel an der Schuld des Angeklagten gehen zu seinen Gunsten.
Grundpfeiler des Strafrechts
Die Unschuldsvermutung ist ein zentraler Grundpfeiler des Strafrechts. Sie gewährleistet, dass Personen nicht ungerechtfertigt verurteilt werden und dass ihre Rechte geschützt werden.
Fazit
Die Unschuldsvermutung ist ein wesentliches Prinzip im Strafrecht, das die Unschuld von Angeklagten bis zum rechtskräftigen Nachweis ihrer Schuld gewährleistet. Sie ist ein Garant für ein faires und gerechtes Strafverfahren.
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